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Pflegegeld beantragen in der Steiermark — so geht's

Stand: August 2026 · geprüft von Bettina Forcher, MSc und Barbara Brander, BSc MSc — diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen

Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause — und trotzdem schieben viele Familien den Antrag lange vor sich her. Dabei ist der Weg überschaubar. Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch — vom Antrag bis zum Begutachtungstermin.

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine bundesweite Leistung nach dem Bundespflegegeldgesetz. Es ist ein zweckgebundener Beitrag zu den pflegebedingten Mehrkosten, wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und zwölfmal jährlich ausbezahlt. Maßgeblich für die Höhe ist allein der monatliche Pflegebedarf in Stunden — eingeteilt in sieben Stufen.

Die 7 Stufen und Beträge 2026

Pflegegeld pro Monat 2026 (Bundespflegegeldgesetz)
StufePflegebedarf pro MonatBetrag
1mehr als 65 Stunden206,20 €
2mehr als 95 Stunden380,30 €
3mehr als 120 Stunden592,60 €
4mehr als 160 Stunden888,50 €
5mehr als 180 Stunden, dazu außergewöhnlicher Pflegeaufwand1.206,90 €
6mehr als 180 Stunden, dazu zeitlich nicht planbare Hilfe — auch nachts1.685,40 €
7mehr als 180 Stunden, praktisch keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich2.214,80 €

Ab Stufe 3 kommt bei einer 24-Stunden-Betreuung mit zwei selbständigen Betreuungskräften zusätzlich die Bundesförderung von derzeit 800 Euro monatlich dazu — beide Beträge senken direkt Ihren Eigenanteil.

So beantragen Sie Pflegegeld

  1. Antrag stellen. Zuständig ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Ihr Angehöriger die Pension bezieht — für die meisten ist das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der Antrag ist formlos oder mit dem Formular des Trägers möglich; auch Angehörige können ihn anstoßen. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt — warten kostet also bares Geld.
  2. Begutachtungstermin. Nach dem Antrag kommt eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft zu einem angekündigten Hausbesuch und erhebt den Pflegebedarf.
  3. Bescheid. Sie erhalten die Einstufung schriftlich. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie dagegen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben — die Frist dafür steht im Bescheid.

Unsere Tipps für den Begutachtungstermin

Barbara Brander, BSc MSc ist zertifizierte Pflegegutachterin — wir wissen also aus der Praxis, worauf es bei der Begutachtung ankommt, und bereiten Familien gezielt darauf vor:

Zu niedrig eingestuft? Der Erhöhungsantrag

Der Pflegebedarf bleibt selten gleich. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit einen Erhöhungsantrag stellen — auf demselben Weg wie den Erstantrag, mit neuerlicher Begutachtung. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt passt die alte Einstufung oft nicht mehr zur neuen Situation.

Was das für Ihre Betreuungskosten bedeutet

Pflegegeld und Förderung machen die 24-Stunden-Betreuung für viele Familien erst leistbar. Wie sich Ihr monatlicher Eigenanteil konkret zusammensetzt, zeigt unser Kostenrechner in 30 Sekunden — und der ausführliche Kostenratgeber rechnet drei Beispiele für die Stufen 3, 4 und 5 im Detail durch.

Sie müssen das nicht allein machen

Die Unterstützung beim Pflegegeld-Antrag und die Vorbereitung auf die Begutachtung gehören bei uns selbstverständlich dazu — vom Erstantrag bis zum Erhöhungsantrag.

Reden wir — kostenlos und unverbindlich

Direkt bei uns, ohne Warteschleife: Bettina Forcher für Voitsberg und Graz/Umgebung, Barbara Brander für Weiz und Graz/Umgebung. Oder Sie hinterlassen uns eine Nachricht.

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