Pflegegeld beantragen in der Steiermark — so geht's
Stand: August 2026 · geprüft von Bettina Forcher, MSc und Barbara Brander, BSc MSc — diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen
Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause — und trotzdem schieben viele Familien den Antrag lange vor sich her. Dabei ist der Weg überschaubar. Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch — vom Antrag bis zum Begutachtungstermin.
Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine bundesweite Leistung nach dem Bundespflegegeldgesetz. Es ist ein zweckgebundener Beitrag zu den pflegebedingten Mehrkosten, wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und zwölfmal jährlich ausbezahlt. Maßgeblich für die Höhe ist allein der monatliche Pflegebedarf in Stunden — eingeteilt in sieben Stufen.
Die 7 Stufen und Beträge 2026
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | mehr als 65 Stunden | 206,20 € |
| 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 € |
| 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 € |
| 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 € |
| 5 | mehr als 180 Stunden, dazu außergewöhnlicher Pflegeaufwand | 1.206,90 € |
| 6 | mehr als 180 Stunden, dazu zeitlich nicht planbare Hilfe — auch nachts | 1.685,40 € |
| 7 | mehr als 180 Stunden, praktisch keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich | 2.214,80 € |
Ab Stufe 3 kommt bei einer 24-Stunden-Betreuung mit zwei selbständigen Betreuungskräften zusätzlich die Bundesförderung von derzeit 800 Euro monatlich dazu — beide Beträge senken direkt Ihren Eigenanteil.
So beantragen Sie Pflegegeld
- Antrag stellen. Zuständig ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Ihr Angehöriger die Pension bezieht — für die meisten ist das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der Antrag ist formlos oder mit dem Formular des Trägers möglich; auch Angehörige können ihn anstoßen. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt — warten kostet also bares Geld.
- Begutachtungstermin. Nach dem Antrag kommt eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft zu einem angekündigten Hausbesuch und erhebt den Pflegebedarf.
- Bescheid. Sie erhalten die Einstufung schriftlich. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie dagegen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben — die Frist dafür steht im Bescheid.
Unsere Tipps für den Begutachtungstermin
Barbara Brander, BSc MSc ist zertifizierte Pflegegutachterin — wir wissen also aus der Praxis, worauf es bei der Begutachtung ankommt, und bereiten Familien gezielt darauf vor:
- Seien Sie als Angehörige beim Termin dabei. Sie wissen am besten, wo im Alltag täglich Hilfe nötig ist.
- Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch. Ein bis zwei Wochen lang notieren, wobei Sie täglich helfen — vom Aufstehen über Medikamente bis zur Nacht. Das macht den tatsächlichen Aufwand sichtbar.
- Beschönigen Sie nichts. Viele Menschen reißen sich beim Termin zusammen und wirken fitter, als der Alltag ist. Es geht nicht darum, etwas darzustellen — sondern ehrlich zu zeigen, was ohne Hilfe nicht mehr geht.
- Legen Sie Unterlagen bereit: Medikamentenliste, Arztbriefe, Krankenhausberichte, vorhandene Hilfsmittel.
Zu niedrig eingestuft? Der Erhöhungsantrag
Der Pflegebedarf bleibt selten gleich. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit einen Erhöhungsantrag stellen — auf demselben Weg wie den Erstantrag, mit neuerlicher Begutachtung. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt passt die alte Einstufung oft nicht mehr zur neuen Situation.
Was das für Ihre Betreuungskosten bedeutet
Pflegegeld und Förderung machen die 24-Stunden-Betreuung für viele Familien erst leistbar. Wie sich Ihr monatlicher Eigenanteil konkret zusammensetzt, zeigt unser Kostenrechner in 30 Sekunden — und der ausführliche Kostenratgeber rechnet drei Beispiele für die Stufen 3, 4 und 5 im Detail durch.
Sie müssen das nicht allein machen
Die Unterstützung beim Pflegegeld-Antrag und die Vorbereitung auf die Begutachtung gehören bei uns selbstverständlich dazu — vom Erstantrag bis zum Erhöhungsantrag.